NEWS

  • 01/16/10
    Presseausweise jetzt verlängern!
    Du brauchst noch eine Jahresmarke für das Jahr 2010? Dann übermittle uns per Mail oder Brief einen Nachweis deiner journalistischer Tätigkeit aus dem vergangenen Jahr - und schon kannst du mit dem Jugendpresseausweis 2010 richtig durchstarten!
  • 01/16/10
    Neues Schülerzeitungshandbuch erschienen
    Das Schülerzeitungshandbuch der Jugendpresse Deutschland, das es seit 2005 online gibt, ist aufgrund großer Nachfrage nun auch als Handbuch über den Buchhandel erhältlich. Du brauchst ein Exemplar für deine Redaktion oder für dein eigenes Buchregal?
  • 09/28/09
    Jugendmedientage Mannheim
    Von 23. bis 25. Oktober 2009 kommen 300 junge Medienmacher zum größten Event für junge Journalisten in Süddeutschland, um gemeinsam zu dem Thema „Wir. Generation Egoismus” in Workshops mit Profis Medien zu machen und in spannenden Diskussionen über Ansprüche an unsere Gesellschaft zu diskutieren.
  • 02/16/09
    Ethik in den Medien - Eine Frage der Ehre
    Jugendmedientage 2009 in Hannover: Anmeldung ab sofort möglich.

    Hannover. Im Juni ist es endlich soweit: 500 junge Medienmacher treffen
    sich zu den Jugendmedientagen 2009 in Hannover. Vom 11. bis zum 14. Juni
    dreht sich auf dem Expo-Gelände der Landeshauptstadt alles um das Motto
    "Ethik in den Medien - Eine Frage der Ehre".
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Jugendpresse-Ausweis

Jugendpresse-Ausweis

Dieses kleine Schmuckstück passt in jedes Portemonaie. Und es kann trotzdem eine große Wirkung haben. Mit dem Jugendpresseausweis kannst du deine journalistischen Tätigkeiten nachweisen, dich für Veranstaltungen akkreditieren oder kostenlos im Deutschen Jugendherbergsverband Mitglied werden.

Als Jugendpresse-Neuling musst du nur die ausgefüllten Unterlagen an
Jugendpresse Thüringen
Katharinenstraße 7
07743 Jena

schicken. Lege bitte Nachweise über deine journalistischen Tätigkeiten und eine Kopie des Personal- oder Kinderausweises bei.

Download Antrag Jugendpresseausweis

 

Eine Verlängerung des Jugendpresseausweises ist durch Einsendung des Ausweises zusammen mit zwei Tätigkeitsnachweisen entsprechend §3 Absatz 1 der Jugendpresseausweis-Ordnung möglich. Die Jugendpresseausweis-Ordnung ist beim Antrag als Anhang hinzugefügt.





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